Menschenrechte werden 70 Jahre alt

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird 70 Jahre alt.

Am 10. Dezember 1948 vor 70 Jahren trafen die Vereinten Nationen in Paris zusammen. Als Reaktion auf die Gräuel des Zweiten Weltkrieges sowie insbesondere den Holocaust verabschiedeten sie dort die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Nun steht die Verabschiedung eines neuen Paktes bevor, der ebenso weltweit der Verbesserung der Lebensqualität der Menschen und ihrer Sicherheit dienen soll.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, wie der erste Abschnitt des Grundgesetzes (Art. 1-20), legt die Grundrechte eines jeden Menschen nicht nur in der Bundesrepublik sondern weltweit fest. Sie erklärt zum Beispiel die Gleichheit der Menschen in ihren Rechten unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion oder der eigenen Überzeugung (Art. 1), das Recht auf Leben, Sicherheit der Person und Freiheit (Art. 3), das Verbot von Folter oder Erniedrigung (Art. 5), das Recht als Rechtsperson anerkannt zu werden (Art. 6), das Recht auf ein angemessenes Gerichtsverfahren sowie die Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 7, 10) und das Recht auf Asyl (Art. 14). Letzteres ist gerade heutzutage und hinsichtlich des aktuellen Diskurses besonders interessant.

Art. 14:
1. „ Jeder hat das Recht, in anderen  Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. “


2.  „ Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich aufgrund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder aufgrund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. “

Bereits mit dem ersten Absatz des Artikels 14 ließen sich zahlreiche Konflikte in der Asylpolitik beilegen. Asyl genießt nämlich ausschließlich wer verfolgt wird, davon ausgenommen die genannte rechtmäßige Strafverfolgung. Denn einig ist sich die deutsche Politik, dass diesen Normen folgend gehandelt werden muss.

Missachtung der Menschenrechte

Die Menschenrechtserklärung ist also in erster Linie ein Werkzeug zur Wahrung von Würde und Wohlergehen der Menschen. Sie ist seit 1968 bindend und seither in vielen Ländern in nationales Recht aufgenommen. Dennoch wird sie in beträchtlichen Teilen der Welt noch immer missachtet. Dazu zählen beispielsweise das Recht auf Religionsfreiheit (Art. 18), das im nahen Osten nicht nur im Konflikt zwischen Sunniten und Schiiten, sondern auch durch den Islamischen Staat, zudem in Myanmar durch die Regierung aber auch in zahlreichen Nord- und Zentralafrikanischen Staaten gebrochen wird.
Desweiteren das Recht auf freiwillige Eheschließung (Art. 16), das durch Traditionen vor allem in Nordafrika und im Orient keine Geltung findet, wo Ehen oft von den Familienoberhäuptern arrangiert werden. Oder das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 20), das sowohl in Diktaturen wie Nordkorea oder Eritrea als auch in autoritären Staaten wie China oder Russland aus Interesse der Herrschenden beziehungsweise zu deren Machterhalt missachtet wird.

Dennoch sind die Menschenrechte eine unersetzliche Grundlage für nationales wie internationales Recht sowie den Umgang der Menschen verschiedenster Nationen miteinander mittels allgemeingültiger Normen. Es bleibt allerdings dabei: Die Menschenrechte sind allgemein. Sie greifen nicht in nationale Interessen ein, sondern setzen ausschließlich einen Rahmen.

Migrationspakt und Menschenrechts-erklärung

Der Migrationspakt, der wesentlich detaillierter ist und tiefgreifender das nationale Recht betrifft, kann nicht mit der Menschenrechtserklärung begründet werden. Die Behauptung er sei nicht bindend traf auch 1948 auf die Menschenrechte zu, die dann 1968 für allgemeingültig erklärt wurden. Das Recht auf Asyl und die Bedingungen eines würdigen Lebens sind bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte konstatiert. Es bedarf deshalb keiner weiteren bilateralen oder multilateralen Vereinbarung, die derart in nationales Recht eingreift, wenngleich Deutschland für seinen Teil sowie viele europäische Staaten die geforderten Standards längst erfüllen, sogar um Meilen übertreffen. Staaten, in denen der Migrationspakt seine Wirkung noch entfalten muss, sind auch bei der Erfüllung der Menschenrechte meist noch zurück und es besteht deswegen nur geringe Aussicht auf eine Durchsetzung der Bestimmungen des Migrationspakts.
Deshalb war und ist der Migrationspakt zurecht hoch umstritten. 28 Länder, darunter die USA, Österreich und Ungarn, lehnten ihn ab. Der deutsche Bundestag stimmte trotz Gegenwehr aus der AfD und Teilen der Union für den Pakt.

Nun ist er, wie die Ironie der Geschichte es will, genau am 10. Dezember verabschiedet worden. Ohne Einhaltung der Menschenrechte wird er allerdings wohl kaum durchgesetzt werden. Er ist vielmehr ein inhaltsloses Signal der Industrienationen für ihre Menschlichkeit und wird nur mit äußersten Mühen durchgesetzt werden. Viel wichtiger wäre da die Umsetzung der Allgemeinen Menschenrechte in aller Welt, was zudem dem Migrationspakt überflüssig machen würde.

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