Das Leben ist tödlich

Deutschland hat die Pandemie bis hierhin nach gängigem Maßstab relativ gut bewältigt, daran kann kein Zweifel bestehen. Im europäischen Vergleich haben wir niedrige Infektions- und Todeszahlen und auch, wenn man über den Atlantik schaut, steht Deutschland im Augenblick sehr gut dar. Allerdings sind infektiologische Maßstäbe nicht alles und es zeigt sich zunehmend, dass die Krise wirtschaftliche und politische Schneebälle ins Rollen bringt. Nach der Frage: „wie stehen wir im Augenblick dar?“ sollte die Frage folgen, wie wir jetzt weiter machen müssen. Anders als im März hatten wir für die zweite Welle reichlich Vorlaufzeit, wir müssen jetzt keine ad-hoc-Entscheidungen auf gut Glück mehr treffen. Zur „Bewältigung“ der zweiten Welle müssen wir lernen, nicht nur medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen, sonst richten wir am Ende den größten Schaden durch die mutmaßliche Bekämpfung der Pandemie an.

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen wäre es am besten, alle Menschen blieben einige Wochen zuhause und würden komplett den Kontakt untereinander vermeiden – dann wären wir dieses Virus (und vermutlich noch einige weitere) auf absehbare Zeit komplett los. Dass diese Lösung jedoch nicht praktikabel ist, muss zwangsläufig jedem auffallen. Jede Maßnahme, die zum Infektionsschutz getroffen wird, muss also eine Abwägung verschiedener Faktoren beinhalten, nicht nur infektiologische Bedenken. Wir stehen jetzt an einem Punkt, da beschlossene Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus – wie beispielweise das Beherbergungsverbot – von Gerichten aufgehoben werden, da ihre Sinnhaftigkeit nicht eindeutig nachvollziehbar ist.

Dass solche Maßnahmen trotz zweifelhafter Nützlichkeit überhaupt in Kraft treten konnten liegt daran, dass die Exekutive bisher weitestgehend freie Hand hatte. Ihre Aufgabe als ausführende Gewalt wäre es in einer Demokratie eigentlich, die Gesetze zu vollziehen. Dass sie ihre Spielregeln zunehmend selbst gestaltet, erscheint im Lichte der Gewaltenteilung fragwürdig. Nicht zuletzt kann in die Grundrechte nur auf Grundlage eines Gesetzes eingegriffen werden, in diesem Fall zum Beispiel auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Dass jetzt zunehmend Exekutivbeschlüsse durch Gerichtsverfahren gekippt werden zeigt, auf welch tönernen Füßen diese Eingriffe stehen. Entsprechende Gesetze zu beschließen oder zu ändern und Lösungsansätze zu debattieren obläge eigentlich der Legislative, den Parlamenten. Diese jedoch erschienen lange Zeit geradezu gelähmt. „Die erstarkende Rolle der Gerichte ist eine institutionelle Kompensation für die schwache Rolle des parlamentarischen Gesetzgebers“, schreiben Hans Michael Heinig und Christoph Möllers im Feuilleton der FAZ. Aber die Gerichte können die Parlamente nicht von ihrer Aufgabe erlösen, denn die Bewertung und Diskussion komplexer medizinischer, wirtschaftlicher, politischer und gesamtgesellschaftlicher Sachzusammenhänge ist nicht Aufgabe oder Expertise der Gerichte. Die Parlamente müssen sich die Deutungshoheit von der Exekutive zurückholen; seine Verantwortung zu tragen heißt nicht, der Regierung aus dem Weg zu gehen und sich hinter sie zu stellen, sondern die eigene Aufgabe als gesetzgebende Gewalt und gewählte Volksvertretung wahrzunehmen. „Unserer rechtstaatlichen Demokratie entspricht es, dass alle wesentlichen Entscheidungen zur Ausübung sowie zur Einschränkung der Grundrechte nur durch das Parlament getroffen werden. Nur das Parlament ist vom Volk hierzu legitimiert; die Exekutive hat sie zu vollziehen, nicht zu ersetzen“, so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier in der NZZ. Wichtig sei es Papier zufolge auch zu beachten, dass es keinen naturwissenschaftlichen Automatismus gäbe. Ob  die Nachteile von Schulschließungen beispielsweise in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Nutzen stünden, sei eine Abwägungsentscheidung, die die Politik treffen müsse, da der Naturwissenschaft hierzu die Maßstäbe fehlen.

Auf der anderen Seite malt der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits den zweiten Lockdown an die Wand, dem man sich in Deutschland mit großen Schritten nähere. Dabei halten es Verfassungsrechtler, wie Ferdinand Kirchhof, bis 2018 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, für fraglich, ob ein erneuter Lockdown überhaupt rechtens wäre. So sagte er der WELT: „Eine bundesweite Vorschrift wäre sachlich und kompetenziell nicht möglich“. Vielleicht auch daher zielte Söders jüngster Vorstoß darauf ab, in dieser Sache mehr Kompetenzen beim Bund zu zentralisieren. Das entstehende Narrativ: der „Flickenteppich“ aus uneinheitlichen Regelungen sei schädlich und der Bund müsse endlich einheitliche Regelungen umsetzen. Das mag zwar Sicherheit suggerieren und pauschal überzeugend klingen, den Nachweis der konkreten Risiken, sowie der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit bleiben die Verantwortlichen jedoch schuldig. So werden Maßnahmen wieder gekippt.

Der Politikwissenschaftler Wolfgang Merkel kritisiert den „Verbotspopulismus“. Verbote würden nicht erlassen, weil sie nützlich seien, sondern weil sie vom tendenziell ängstlichen Wähler honoriert würden. Merkel nennt das „Governance by Fear“, regieren durch oder mit Angst. Dadurch werde der Nutzen der einzelnen Maßnahmen nicht mehr kritisch genug abgewogen; wir seien außerdem nicht mehr im März, wo man im Unwissen schnell Entscheidungen treffen muss.

Natürlich ist nicht alles, was in den letzten Monaten beschlossen wurde rechts- oder verfassungswidrig oder nutzlos, das kann niemand behaupten. Es gibt in einer Demokratie aber auch keinen Blankoscheck für Grundrechtseingriffe. Auch wer helfen will, muss sich an die Spielregeln halten. Denn nur, weil etwas gut gemeint ist heißt das nicht, dass es auch Gutes bewirkt. Die Politik sollte beachten, dass jedes weitere Verbot – egal wie nützlich oder nicht – potenziell dazu führen könnte, dass in der Bevölkerung ein kritischer Sättigungsgrad erreicht wird, ab dem die Kooperations- und Gehorsamsbereitschaft sinkt.

Dazu kommt, dass es auf der medizinischen Ebene in vielen Punkten keinesfalls den Konsens gibt, der so oft suggeriert wird. Ich bin kein Mediziner und werde mich daher in diesen Belangen nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen, stattdessen auf gemeinhin akzeptierte Forscher und Institutionen verweisen. So kommt eine vom griechischen Stanford-Professor John P.A. Ioannidis für die WHO durchgeführte Studie zu dem Schluss, der Median der Infektionssterblichkeit liege bei 0,23%. In der Altersgruppe unter 70 Jahren sinkt dieser Wert auf 0,05%, rangiert also Ioannidis’ Studie zufolge etwa im Bereich einer saisonalen Grippe. Das Durchschnittsalter eines deutschen Corona-Toten ist 82 Jahre, also über der durchschnittlichen Lebenserwartung. Das Virus scheint also für eine bestimmte Altersgruppe und vorbelastete Menschen überproportional gefährlich, während es sich für gesunde Menschen unter 70 so gut wie nie (s.o.) tödlich auswirkt. Gerne wird die COVID-19-Pandemie mit der „Spanischen Grippe“ 1918-1919 verglichen; hier war der durchschnittliche Tote 28 Jahre alt, während COVID-19 überwiegend Menschen mit niedriger Lebenserwartung trifft.

Anfangs hieß es von der WHO, man habe es bei COVID-19 mit einer Sterblichkeitsrate von 3,4% und einem Virus ohne asymptomatische Infektionsverläufe zu tun; die Aussicht auf 50 Millionen Tote weltweit erinnerte an die Spanische Grippe und rechtfertigte den Lockdown, doch die heutige Datenlage stützt diese Betrachtungsweise nicht mehr. Anstatt daher mit solchen Bildern Angst zu schüren, sollte man auf der Basis der verfügbaren Daten verhältnismäßige Entscheidungen treffen.  Ioannidis selbst plädiert dafür, von weiteren „Lockdowns“ abzusehen, da deren positive Effekte die wirtschaftlichen, medizinischen und gesellschaftlichen Kollateralschäden nicht kompensieren. 

Solange sich die „Governance by Fear” allerdings für Regierungen lohnt und sich ihnen die Legislative nicht in den Weg stellt, wird es nicht zu einem Umdenken kommen. Wir – vor allem aber die Medien – müssen aufhören, wie abgestumpft auf die Infektionszahlen zu starren. Die Medien sind der Mittelsmann zwischen uns und der Welt, und so wie sie die Welt darstellen, nehmen wir sie auch wahr. Ja, die Bürger über das Pandemiegeschehen aufzuklären ist sicher auch eine wichtige Aufgabe, jedoch sollten diese Meldungen auch in einem angemessenen Kontext eingeordnet werden. Denn wenn den Bürgern nur steigende Infektionszahlen vorgehalten werden und die politischen Entscheidungen nach ständig wechselnden Parametern, die kaum ein Mensch ohne medizinischen Hintergrund vollständig versteht, getroffen werden, sind die Bürger anfällig für die „Governance by Fear“ und honorieren unverhältnismäßig drastische Maßnahmen. Sobald aber die Debatte auf sachlichen Boden zurückkehrt, und wir untereinander Positionen austauschen, ohne uns gegenseitig als (Cov-)Idioten zu bezeichnen, graben wir der Angst das Wasser ab und nötigen die Entscheidungsträger, ihren Entscheidungen sachliche Nutzenabwägungen voranzustellen.

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